RFW Bezirk LB - RA

Ansprechperson für den RFW Leibnitz und Radkersburg

Dipl. Kfm. Kurt Stopper
Unternehmensberater und Selbstständiger Buchhalter
gerichtl. beeideter Sachverständiger
für Buchführung, Bilanzierung und Kostenrechnung
Seggauberg 131
8430 Leibnitz
Tel.: 03452 / 83241
Fax: 03452 / 83241 - 13
Mobil: 0664 / 143 11 58
dkfm.stopper@remove-this.aon.at


Kammerumlagen für Klein- und Mittelbetriebe noch leistbar?

Wie lange können sich die Klein- und Mittelbetriebe die Kammerumalgen noch leisten???

Eine Klientin von mir betreibt in der Nähe einer Bezirksstadt ein Blumengeschäft. Zusätzlich betreibt sie in den Nebenräumlichkeiten noch eine kleine Imbissstube samt Lottoannahmestelle. Vor einem Jahr hat sie im Nachbardorf eine kleine Filiale des BLumengeschäftes eröffnet. Der Gesamtjahremsumsatz betrug für 2008, 192.00;-- netto.
Es sind insgesamt 6 Dienstnehmer beschäftigt, wovon drei Teilzeit und dreigeringfügig beschäftigt sind. Der Ehemann hilft ohne Entlohnung aus, da er als Vertragsbediensteter in der Gemeinde beschäftigt ist.

Die Kammerumlage bei der Wirtschaftskammer ergibt folgende Summe:

Allgemeines Landesgremium des Handels 132,00
Fachgruppe Gastronomie 117,90
Landesinnung der Gärtner u. Floristen 310,00
Allgemeines Landesgermium des Handels Filiale 132,00
Landesinnung der Gärtner u. Floristen Filiale 310,00
KU 152,58
DZ 100,84
1.155,32

Gerade Klein u.-Mittelbetriebe wie auch Einpersonenbetriebe sind oft gezwungen mehrere Sparten zu betreiben wie gerade der gegenständliche Fall zeigt und es wäre zumindestens angebracht vom RFW zu fordern, dass bei diesen Betrieben eine Kammerumlage genügen müsste und zwar diese die den größten Umsatz bringt.


Postämterschliessung

Seinerzeit war die Post ein Staatsbetrieb und das mit Recht. Die Bevölkerung musste unabhängig vom Wohnort für die Postleistungen, wie Brief- Packetverkehr, Telefon, Telegramme und sonstiges versorgt werden.

Im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklung und vor allem der Entwicklung der Telekommunikation hat sich die Situation total verändert.
Die Post kann daher nur überleben, wenn sie ein moderner Dienstleistungsbetrieb wird.
Fast jeder Österreicher hat schon ein Mobiltelefon oder Handy.
Im Geschäftsverkehr erfolgt der Brief- und Dokumentenaustausch größtenteils schon über das Internet oder Fax.

Es ist nur eine Frage der Zeit bist die Sozialverischerungen und das Finanzamt und auch die Gerichte ihren brieflichen Parteienverkehr vermehrt oder ausschließlich über das Internet durchführen werden, sodass der Briefverkehr kaum mehr Bedeutung hat.
Es ist daher verständlich, wenn die Post unrentable Postämter schließt, weil ein privater Dienstleistungsbetrieb nicht mit pragmatisierten Beamten durchgeführt werden kann.
Die Post ist größtenteils von der technischen Entwicklung überollt worden.

Es kann doch kaum im Interesse des Staates sein, die unrentablen Postämter aufrecht zu erhalten. Soll man das Personal behalten und leere Briefe hin und herschicken, damit die Leute beschäftigt werden und die Post dann wieder ein Zuschussbetrieb wird.
Die Postpartner sind eine gute Alternative und bieten vielen kleinen Selbstständigen die Möglichkeit, vor allem im ländlichen Raum die Einkommensbasis zu vergrößern.
Allerdings wäre es im Sinner einer liberalen-freiheitlichen Wirtschaftspolitik notwendig, dass die Postpartner die entsprechenden Voraussetzungen bekommen, damit sie überleben können, weshalb wir Freiheitliche diese unterstützen sollten.


Budget 2011

Pauschalierung Landwirtschaft

Im Budgetgesetz 2011 haben auch die Wirtschaftbundmitglieder im Parlament zugestimmt und somit zur Kenntnis genommen, dass neben anderen unverständlichen Maßnahmen auch die Energieabgabevergütung für die gewerblichen Dienstleistungsbetriebe gestrichen wurde. Den Landwirten wurde aber die Mineralölsteuerrückvergütung inklusive der Erhöhung belassen. Gleichzeitig aht der ÖVP-Finanzminister und Bauernbundfunktionär die Pauschalierungsgrenze überfallsartig und ohne Rücksprache mit den Sozialpartnern von 65.000 ha auf 100.000 ha. angehoben. Die Wirtschaftskammer, dominiert vom Wirtschaftsbund hat dies ohne Kommentar hingenommen.
Die Arbeiterkammer hat diesen Umstand zum Anlass genommen vor den Verfassungsgerichtshof zu gehen.
Ich habe in meine Klientenkartei nachgesehen und dabei einige kleine Gewerbebetriebe gefunden, die jährlich ca. 60.000,-- Umsatz machen. Diese müssen eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und dann am Jahresende eine Einkommen- und Umsatzsteuererklärung, sowie zumindestens eine Einnahmen-Ausgabenrechnung erstellen. Für die gewerblichen Unternehmer und vor allem Einpersonenunternehmer beträgt die Umsatzsteuerpauschalierungsgrenze 30.000,--. Die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung inklusive Einnahmen-Ausgabenrechnung bleibt aber. Ein Schweinemäster zum Beispiel, der pauschaliert ist und innerhalb der jetzigen 100.000 ha Pauschalierungsgrenze liegt, braucht dies nicht und ist daher kaum beim Finanzamt registriert.

Abgesehen davon, dass die Pauschalierung für die Landwirte nicht immer ein Vorteil ist, ist diese Maßnahme eine krasse Benachteiligung gegenüber den gewerblichen Klein und Mittelbetrieben. Laut Bauernbund und Landwirtschaftskammer wäre dieser Aufwand der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung und die Erstellung einer Einnahmen-Ausgabenrechnung den Landwirten nicht zumutbar. Einem kleinen Unternehmer aber schon.
Im Sinner einer Leistungs- und Steuergerechtigkeit ist zu hoffen, dass diese Ungleichheit einmal aufgegriffen wird.


Lohnnebenkosten

Bei der Konstituierung des Bezirksausschusses der WKO Region Leibnitz- Radkersburg habe ich den Präsidenten Mag. Ulfried Heinzl gefragt, ob seitens der Kammer, bzw. ÖVP- Wirtschaftsbund überhaupt Anstrengungen unternommen werden die Lohnnebenkosten zu senken. Die Lohnnebenkosten stellen ja eine große Belastung für die Unternehmer dar und sind ein großes Hindernis mehr Dienstnehmer aufzunehmen.

Seit Jahren verlangt die Wirtschaft die Senkung dieser Kosten wie
Beitrag des Dienstgebers zum Familienlastenausgschleichsfonds (DB)
Dienstgeberzuschlag (bekommt die Wirtschaftskammer, was nicht einmal alle Unternehmen wissen)
Kommunalabgabe (bekommt die Gemeinde)

Die kurze Antwort darauf war:

Es besteht zum gegenwärtigen Zeitraum überhaupt kein Spielraum.
DIe vorhin erwähnten Abgaben zahlen nur jene Unternehmer, die Arbeitnehmer beschäftigen, weshalb man sich fragen muss ob dies gerecht erscheint.

Aus dem Familienlastenausgleichsfonds werden die für Familien sehr wichtige Einrichtungen bezahlt wie Schülerfreifahrt, Mutter-Kind-Pass, die Familienbeihilfe und anderes mehr.

Zumal ja die Förderung der Familien ein nationales Anliegen sein sollte, müssten auch die Kosten der Aufbringung gerecht verteilt werden.

Das gleiche gilt für die Kommunalabgabe. Im Zuge einer Steuerreform müsste man die Grundsteuer allgemein erhöhen und die Grundstücke die wirtschaftlich benützt werden, sollten einen Zuschlag zur Grundsteuer bezahlen, bei gleichzeitiger Abschaffung der derzeitigen Kommunalabgabe.

Zumal das Finanzamt die Berechnung der Einheitswerte durchführt, könnte das Finanzamt auch gleich die Vorschreibung der Grundsteuer durchführen und dan die jeweiligen Gemeinden weiterleiten. Dies könnte eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung darstellen weil dadurch die Vorteile der EDV genutzt werden können.

Die Wirtschafskammer sollte mehr sparen, damit der Dienstgeberzuschlag abgeschafft werden kann.
Bei dieser Gelegenheit müsste man sich auch die Frage stellen, wer braucht noch die BAUK.
Die Unternehmer, die dazu verpflichtet sind dieser Kasse anzugehören, zahlne einen Zuschlag von ca.2.5% der Lohnsummer allein nur für die Verwaltung. Die Abfertigung wird ja seit 2003 für alle Dienstnehmer verrechnet und dieses aufwendige Verfahren der Urlaubsberechnung und Auszahlung ist heute längst überholt.
Zumal wir Unternehmer im Zusamenhang mit der Lohnverrechnung auch die Beitrage der Dienstnehmer für die Arbeiterkammer einheben und abführen dürfen, muss auch die Frage gestattet sein, bo nicht diese Beiträge von derzeit 0,5% auf zumindest 0,4% gesenkt werden könnten.

Bei genauer Betrachtung muss man feststellen, dass auch die Arbeitnehmer relativ viel für ihre Interessensvertretung zahlen. Die Arbeiterkammerumlage ist eine Zwangsmitgliedschaft.

Sehr viele Dienstnehmer werden auch mit sanften Druck genötigt dem Gewerkschaftsbund beizutreten. In vielen Betrieben gibt es noch die Betriebsratsumlage, sodass die Beiträge zur "Interessensvertretung" oftmals bis zu 1,5% der Lohnsumme betragen und die den Arbeitnehmern abgezogen werden.

Eine liberal-freiheitliche Wirtschaftspolitik ist gegen die Zwangsmitgliederschaft bei den Kammern. Der Staat hat für die geordneten Rahmenbedingungen zu sorgen. Daher soviel Staat als notwendig und soviel privat als möglich.

Solange aber der Sozialminister ein Gewerkschafter ist und der Wirtschaftsminister ein Angestellter der Wirtschaftskammer wird sich nichts änderns, weil durch dieses System die Kammerfunktionäre versorgt werden und somit jede Verwaltungsreform vereitelt wird.

Dipl. Kfm. Kurt Stoper
RFW - Bezirksobmann für Leibnitz und Radkersburg


Lohnnebenkosten, Kommunalabgabe

Ich habe vor kurzem meine Vorschreibung für die Grundsteuer von meiner Gemeinde bekommen und diese fristgerecht mit den anderen Abgaben, wie Wasser, Müllabfuhr etc. bezahlt.

Die Grundsteuer bekommt ja die Gemeinde für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Beitragsgrundlage ist der sogenannte Einheitswert, der vom jeweiligen Finanzamt berechnet und festgesetzt wird und dann der Gemeinde übermittelt wird, die dann in einem umständlichen Verfahren die Vorschreibung für die Grundbesitzer vornimmt.

Im Zuge einer Verwaltungsvereinfachung müsste es doch möglich sein, dass gleich das Finanzamt die Vorschreibung vornimmt und die Weiterleitung der Gelder an die jeweiligen Gemeinden könnte dann ja auf Grund der EDV-Entwicklung ohne wesentliche Probleme durchgeführt werden.

In meiner Nachbarschaft wohnt ein pensioniertes Lehrerehepaar und wir haben in einem Gespräch herausgefunden, dass wir ziemlich den gleichen Betrag an Grundsteuer bezahlen, was ja weiters nicht verwunderlich ist, zumal unsere Liegenschaften ziemlich gleich groß sind.
Bei dieser Gelegenheit ist mir eingefallen, dass ich ja noch eine Abgabe an meine Gemeinde bezahle und zwar die Kommunalabgabe, die ja bekanntlich 3% der Bruttolohnsumme ausmacht.

Muss ich diese Kommunalabgabe als Strafe bezahlen nur weil ich Arbeitnehmer beschäftige.
Andere Arbeitgeber, die kein Dienstnehmer beschäftigen und Private die ja auch die Leistungen der Gemeinde in Anspruch nehmen, brauchen diese Abgabe nicht bezahlen.
Im Zuge einer kommenden Steuerreform sollte daher diese Ungleichheit berücksichtigt werden.
Eine Möglichkeit wäre die Abschaffung der Kommunalabgabe gegen eine geringfügige Erhöhung der Grundsteuer.
Mit der Bitte über diese Anregung nachzudenken verbleibe ich mit freiheitlichen Grüssen
Dkfm. Kurt Stopper


Freiheitliche Gedanken zu Steuer- und Abgabenpolitik

Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)
Ist die Mittelaufbringung gerecht???

Der FLAF ist sicher eine positive und sinnvolle Einführung, da damit ja die Familien mit Kindern unterstützt werden und weil ja dadurch ein Ausgleich geschaffen wird zwischen jenen die Kinder großziehen und jenen die keine Kinder versorgen müssen.

Die Unterstützung der Familien mit Kindern und überhaupt die Familienförderung ist daher nicht nur ein freiheitliches Anliegen sondern auch ein volkswirtscahftlich gerechtes Anliegen.
Die Aufbringung der Mittel erfolgt überwiegend durch den Dienstgeberbeitrag den alle Unternehmer leisten müsssen, die Dienstnehmer beschäftigen. Die Bemessungsgrundlage ist 4,5% der Bruttolohnsumme.

Bekanntlich gibt es für die Beitragsgrundlagen etliche Begünstigungen und Ausnahmen, auf die ich hier aber nicht näher eingehen möchte, da diese uns Unternehmern ohnedies bekannt sind.

Wenn die Kindererziehung und die Familien ein nationales Anliegen sind, sollte die Mittelaufrbringung gerecht verteilt werden.

Wieso müssen daher die Aufbringung der Mittel zum FLAF fast ausschließlich von den Unternehmern getätigt, die Dienstnehmer beschäftigen?

Es wäre daher zu überlegen, ob es nicht gerechter wäre den Dienstgeberbeitrag zu streichen und die Dotierung des Familienlastenausgleichsfonds aus den allgemeinen Steuertöpfen vorzunehmen.

Mit der Bitte über diese Anregung nachzudenken verbleibe ich mit freiheitlichen Grüssen.

Dipl. Kfm. Kurt Stopper
RFW Bezirksobmann für Leibnitz und Radkersburg


Diskussionsbeitrag

Kindergeld für Rumänien